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Die
10 Gebote der Jugendgruppe Durchhausen e.V. In
diesem Gebäude stecken über 2500 Stunden Freizeit von mehr als 60 freiwilligen
Helfern. Bedenke das bitte bei allem was du hier tust. 1.
An Jugendliche unter 16 Jahren wird kein Alkohol ausgeschenkt. 2.
Anfallender Müll ist in den vorhandenen Mülleimern zu entsorgen 3.
Leere Gläser oder Flaschen an der Theke abzugeben. 4.
Gläser und Flaschen sind bei Verlassen des Raumes an der Theke
abzustellen 5.
Zu Bruch gegangene Flaschen oder Gläser werden bezahlt und die Spuren
selbst beseitigt. 6.
Mutwillige Zerstörung von JGD-Eigentum und sonstiger Blödsinn wird mit
Hausverbot geahndet. Der dadurch entstandene Schaden ist zu bezahlen. Mit
Hausverbot belegte Personen werden auf unserer roten Liste vermerkt. 7.
Im Jugendhaus besteht Rauchverbot (auch in den Toiletten). Im Außenbereich
steht ein Aschenbecher, der zu benutzen ist. 8.
Das Konsumieren selbst mitgebrachter Getränke ist untersagt. 9.
Es ist zu den gesetzlich festgelegten Zeiten ohne Widerrede nach Hause zu gehen.
Dabei ist es uns wichtig, dass die Anwohner nicht gestört werden. 10. Streithähne werden mit Hausverbot belegt. Dabei spielt es keine Rolle wer „angefangen“ hat. |
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